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Plädoyer für mündige Gläubige

Religiöse Gemeinschaften definieren sich über ihre religiösen Traditionen. Dabei übersehen sie, dass ihre Anhänger zu allererst Glieder von pluralistischen Bürgergesellschaften sind. Nicht überall auf der Welt, aber immer mehr.

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Judith Könemann, die Leiterin des Pastoralsoziologischen Instituts Sankt Gallen, hat die Kirchen jüngst daran erinnert, dass sie berufen seien, Teilnehmer am Diskurs der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit zu sein. Die Kirchen dürften sich nicht in Lebenshilfe und Spiritualität erschöpfen (Orientierung Zürich, 70/2006).

Das ist natürlich ein aktueller und wichtiger Gesichtspunkt. Denn er bestimmt nicht bloss das Verhältnis der Kirchen zu den anderen Gruppierungen der Zivilgesellschaft, darunter den anderen Religionsgemeinschaften. Er berührt desgleichen das Verhältnis der Kirche zu ihren eigenen Aktivisten und Mitgliedern.Angelehnt an die Thesen des amerikanischen Religionssoziologen José Casanova und des deutschen Karl Gabriel, betrachtet Könemann die Kirchen als „Teil der Zivilgesellschaft, nicht als Gegenmodell oder gar Gegengesellschaft“. Den Kirchen schreibt die Autorin Deutungskompetenz im öffentlichen Diskurs zu, selbstverständlich in Konkurrenz zu anderen Teilnehmern.

Hier ist gleich anzumerken, dass die Rolle, die Könemann den Kirchen in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit zuschreibt, auf andere Religionsgemeinschaften gleicherweise zutrifft.

Judith Könemann insistiert darauf, dass die Kirchen keinesfalls als blosse Interessenvertreter auftreten können. Vielmehr „beteiligen sich die Mitglieder der Kirche in doppelter Hinsicht am Diskurs der Zivilgesellschaft: Als Christinnen und Christen und zugleich als Bürgerinnen und Bürger der Gesellschaft, wobei sie ihre Deutungskompetenz aus einer christlichen Perspektive einbringen.“ Deshalb sei von den Christen ein bürgerrechtliches Engagement gefordert.

Religiöse Identität - Was ist das?

Könemann setzt freilich eine „klare Vergewisserung der eigenen christlichen Identität“ für die Teilnahme von Christen am zivilgesellschaftlichen Diskurs voraus. Damit nimmt sie merkwürdigerweise genau das zurück, was sie prinzipiell einfordert, das bürgerrechtliche Engagement. Denn das Charakteristische am Diskurs der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit ist eben gerade nicht die Kompetenz, sondern die Offenheit des Diskurses aller mit allen.

Selbst vom Kirchenmitglied aus betrachtet ist die Vergewisserung der eigenen christlichen Identität nämlich heikel.

Was ist christliche Identität? Ist es die popularreligiöse Identität, die Katholisch-Bayern beim jüngsten Papstbesuch in Altötting zelebriert hat?

Ist es die Identität der charismatischen Bewegungen oder Organisationen, die heute aktiv sind? San Egidio oder Opus Dei?

Oder ist es die Identität der protestantisch-lutherischen Freiheit des Christenmenschen?

Wer von Gläubigen konfessionelle Identität einfordert, denkt korporatistisch und täuscht sich über das Subjekt der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit.

Die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit setzt ja mitdenkende, autonome, verantwortliche Subjekte voraus. Deren Positionen sind vorläufig, veränderlich, interaktiv, evolutionär. Die ideologische und religiöse Einfärbung ist sekundär. Denn Gegenstand des Diskurses sind die menschlichen Angelegenheiten, das Zusammenleben, die Zukunft.

Wer sich am Diskurs beteiligt, ist so oder so kompetent, beziehungsweise legitimiert, schon deshalb, weil er ein Citoyen ist, bürgerrechtlich legitimiert zur Teilnahme am öffentlichen Diskurs.

Identitäten sind, so betrachtet, gar nicht rück-versicherbar. Es ist leicht möglich, dass sich für den Einzelnen die früher selbstgewisse Identität im Diskurs aufweicht und verändert. Viele unserer kirchlich sozialisierten Zeitgenossen haben heute eine sehr veränderte Identität.

Mein eigenes katholisches Selbstverständnis hat sich seit den 50er Jahren zu etwas ziemlich Verschiedenem durchgemausert. Theologisch beispielsweise verstehe ich mich nicht mehr wie einst als Glaubenswissenschaftler sondern als Kulturwissenschaftler. Wer entwickelt im Laufe seines Lebens nicht seine eigene Identität? Auch die Selbstvergewisserung hat evolutionären Charakter.

Es ist ziemlich anachronistisch, die Evolution der Glaubensgewissheiten nicht zuzulassen.

So etwa, wenn der Basler Bischof Kurt das Phänomen als „Verdunstung des Glaubens“ beklagt. Dünste haben es an sich, dass sie sich nicht in der Flasche kondensieren, aus der sie entwichen sind. Man kann die „Verdunstung“ des Glaubens“ auch als Entwicklung persönlicher Identität in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit interpretieren. Es gibt Anzeichen dafür, dass die „Verdunstung des Glaubens“ einen Wandel zu einer emanzipierten, freien, lockeren Spiritualität bedeutet.

Die Kirchen riefen nach dem Glauben,
und es erschien die Spiritualität!

Der Blickwinkel vom zivilen Subjekt her scheint fundamental, weil er dem neuzeitlichen Selbst- und Identitätsgefühl entspricht. Es lohnt sich in dieser Hinsicht die aufschlussreiche Darstellung über „Die Quellen des Selbst. Die Entstehung der neuzeitlichen Identität“ zu beachten, die Charles Taylor geschrieben hat (Suhrkamp, Frankfurt am Main 1994). Der kanadische Religionsphilosoph beschreibt die Entwicklung zu einem wachsenden expressiven Bewusstsein des neuzeitlichen Selbst.

Ich teile zwar Judith Könemanns These über die Kirchen, und entsprechend der Religionsgemeinschaften, als Teilnehmer an der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit. Vom Blickwinkel des neuzeitlichen Selbst scheinen mir drei Implikationen und Erweiterungen nötig:

Nicht Klon. Person!

Könemann schreibt den Kirchen Deutungskompetenz zu. Diese Kompetenz ist natürlich wichtig, da Verkündigung nichts anderes ist als persönliche und gemeinschaftliche Sinndeutung in einer komplexen Welt. Das Problem tritt aber dort auf, wo sich die Kirchen und Religionsgemeinschaften eine korporatistische Zuständigkeit etwa für Ethik oder die Gottesfrage beanspruchen.

Nun teilt aber die zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit den Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht eine massgebende Deutungskompetenz zu. Schon Niklas Luhmann, der bedeutendste deutsche Systemtheoretiker hat darauf hingewiesen, dass Religion die Funktion der Interpretation und Integration der Gesellschaft weitgehend verloren hat.

Ausnahmen bilden die religiös geprägte Nationalismen wie etwa im Staat Israel, Sri Lanka, Polen, Saudiarabien, Iran, Kosovo. Generell aber schreibt der moderne Citoyen in echt bürgerrechtlicher Manier religiöse Deutungskompetenz sich selber zu. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften mögen bedauern, dass auch die Gläubigen dieses Recht in Anspruch nehmen. Der Prozess ist aber unumkehrbar.

Wir verstehen uns als Katholiken und Christen nicht mehr als Klone einer aus dem Katechismus gestanzten Gläubigkeit. Die zivile Deutungskompetenz ist eine unverzichtbare Errungenschaft der Moderne.

Gleicherweise sollten wir natürlich auch den Migrantinnen und Migranten zugestehen, dass sie bei uns nicht in einer religiös integrierten und interpretierten Gesellschaft leben, sondern sich als Citoyens einer Zivilgesellschaft verstehen können und dürfen. Wir sollten ihnen nicht ungeprüft unterstellen, sie seien nichts als Klone ihrer jeweiligen Religion.

Nicht Säkularisierung. Zivilisierung!

In der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit ist ein Dialog zwischen den Religionen sowie zwischen den Religionen und der Gesellschaft nur möglich, wenn alle die Schirmherrschaft der allgemein anerkannten Prinzipien anerkennen: Gleichheit und Würde der menschlichen Person. Partizipation und Mitsprache an allen Geschäften, die einen betreffen. Sorge um die Kreatur und die Erhaltung der Schöpfung. Kurz: Ein den Religionen übergeordneter Humanismus. Die universal-menschlichen Werte sind auch die Werte der Migranten.

Hierzulande scheint die Säkularisierung von den Kirchen noch weitgehend als traumatischer Vorgang erinnert zu werden, als Verlust von Besitz, Einfluss und Privilegien.

Zwar ist ziemlich unbestritten, dass Wissen, Erziehung, Schule, Politik, Zivilstandswesen, Ethik heute Funktionen der Zivilgesellschaft sind. Viele in den Kirchen haben aber Mühe, auch die Säkularisierung der Religion, die Pluralisierung, Privatisierung und Individualisierung als Phänomene der Zivilisierung zu betrachten. Man stellt sie - selbstgewiss - in die Ecke der so genannt postmodernen Beliebigkeit.

Wichtige Kräfte in den Kirchen streben eine neue Selbstvergewisserung kirchlicher beziehungsweise religiöser Identität an, in Reaktion auf die Postmoderne. Sie erwarten Besserung durch geschärftes Profil. Im Bereich der katholischen Kirche sind es insbesondere der Römische Katechismus, Teile des Kirchenrechts und der Sakramentenlehre, sowie allgemein die so-genannte "Communio"-Theologie, die eine solche reaktionäre Profilierung anstreben.

Nicht Kirchenrecht. Menschenwürde!

Sie haben leider unmittelbar praktische Konsequenzen bis hinab ins das persönliche Leben der Kirchenmitglieder, wie etwa der Ausschluss von Geschiedenen und Wiederverheirateten von der Kommunion zeigt. Das katholische Scheidungsrecht missachtet krass die Würde, die Autonomie und die Biografie der Betroffenen.

Statt weiterhin negativ von Säkularisierung der Religion beziehungsweise des Glaubens zu sprechen, wäre von Zivilisierung der Religion beziehungsweise des Glaubens zu reden. In der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit ist Deutung nie ein für allemal gesichert. Sie muss sich im Diskurs erst allgemein menschlich begründen und bewähren können. In diesem Punkt verhält sich der religiöse Diskurs nicht anders als Diskurse über Ökologie, über Verbot der Folter, über Menschenrechte usw. Dieser Diskurs wird ja auch von NGO’s, und von mehr oder weniger militanten Aktivisten und Sympathisanten am Leben gehalten. Kirchliche und religiöse Gemeinschaften könnten sich durchaus als NGO’s in der zivilgesellschaftlichen Öffentlichkeit betrachten.

Der religiöse Dialog dürfte sich nicht im Smalltalk eines netten Nebeneinanderlebens erschöpfen. Er zielt auf Ergebnisse ab. Aber diese Ergebnisse sind an gemeinsamen menschlichen Werten zu messen. Nicht erst als religiöse Gemeinschaften haben wir Lösungen zu entwickeln für Frieden, Bewahrung der Schöpfung, globale Gerechtigkeit, Zusammenleben in Pluralität und Toleranz.

Nicht Ablehnung. Anerkennung!

Judith Krönemann übernimmt in diesem Zusammenhang die seltsame These von Jürgen Habermas, dass Toleranz Ablehnung voraussetze, und dies bedeute, die Ablehnung und den eigenen, anderen Standpunkt erst einmal wahr- und ernst zu nehmen. Müsste ich mich deshalb zuerst als Gegner des andern wahrnehmen, bevor ich ihn tolerieren kann? Sollte ich also meine Christlichkeit zuerst als Gegenposition zum Muslim wahrnehmen und festigen, um ihn dann als Gegner zu tolerieren? Nein, so läuft das nicht.

Toleranz im Pluralismus kann ja nicht bedeuten, abzulehnen, wenn ich nicht einverstanden bin. Unter der Schirmherrschaft der universal menschlichen Werte können viele mögliche Varianten religiöser Anschauungen und Verhaltensweisen akzeptiert werden. Wer spricht hier von Ablehnung? Beispielsweise kann ich als Citoyen der Zivilgesellschaft religiöse Speisevorschriften für überholt halten. Dennoch käme es mir nie in den Sinn, die orthodoxen jüdischen und muslimischen Mitbürger dafür zu tadeln, dass sie koscher essen oder den Ramadan einhalten. Wenn das ihre Tradition ist!

Was ich strikt ablehnen würde, wäre, wenn sie mir einreden wollten, die Speisevorschriften seien der Wille Gottes, dem absolut zu gehorchen sei. Diese Haltung betrifft natürlich auch ähnliche Fragen wie religiöse Kleidervorschriften oder Bestattungsvorschriften. Auch das Bestattungswesen ist ja in zivile Kompetenz übergegangen, was natürlich religiöse Bestattungsriten nicht ausschliesst. Wohl aber dürfte eine zivilgesellschaftliche Öffentlichkeit die Frage stellen, ob Sonderfriedhöfe von Religionsgemeinschaften im Grunde ein Statement der Nicht-Integration und der Desolidarisierung darstellen, wo doch die zivile Kompetenz im Bestattungswesen die Gleichheit aller Verstorbenen garantiert.

Nicht Gläubige. Mündige Bürger!

Nicht minder brisant stellt sich das Verhältnis der religiösen Institutionen zu ihren Gläubigen. Was meinen die Kirchen und Religionsgemeinschaften, wenn sie ihre Mitglieder, beziehungsweise die Gottesdienstbesucher, als Gläubige ansprechen? Und wenn Religionssoziologen und Meinungsforscher den Puls der Gläubigen erkunden? Gehen sie davon aus, dass religiöse Gemeinschaften also doch Sonderwelten sind in einer zivilgesellschaftlich verfassten Wirklichkeit? „Nicht von dieser Welt“?

Zwar hat das Zweite Vatikanische Konzil die Kirche als Volk Gottes unterwegs zum Heil beschrieben. Das war während meiner Studienzeit. Ich verstand diese schöne Metapher damals nicht als Abgrenzung. Im Gegenteil: Die konziliare katholische Kirche stellte sich als Gemeinschaft dar, die reflektierte, was die Menschheit überhaupt ist: Kreatur Gottes unterwegs in Zeit und Geschichte, ausgerüstet mit Hoffnung und der Erwartung des Heils.

Der konziliare Aufbruch scheint vergessen. Die kirchliche Identität erscheint wieder stärker als Ausschliesslichkeit. Manche Gottesdienste erwecken den Eindruck, dass die Gläubigen sich als das erwählte Volk Gottes verstehen sollen, anders als „die gewöhnliche Welt“, anders als die Sonntagsmesse schwänzenden Zeitgenossen.

Warum werden Tauffeiern noch oft so gestaltet, als ob das Kind durch die Taufe Kind Gottes würde, und es nicht eh schon wäre? Die Kirche scheint ihre Sakramente immer noch als magische Rituale und nicht als lebenselementare Symbolhandlungen zu verstehen.

Die Liturgie mancher Trauungsfeier erweckt den Eindruck, dass die Brautleute erst mit der Trauung Eheleute würden. Ehen werden im Himmel, das heisst vor dem Priester, geschlossen, so die Fiktion, darum ist nur das kirchliche Ja gültig, das Ja beim Standesamt nicht ernst zu nehmen. Dabei leben die Brautleute oft schon seit Jahren zusammen und haben die Kinderfrage längst entschieden, bevor sie sich kirchlich trauen lassen.

Paradoxerweise scheidet die Kirche, was für die Brautleute eine ungetrennte Einheit ist, das Ja zu einander. Ist das nicht eine Form von Ehescheidung? So als segne die Kirche nicht die ungetrennte Wirklichkeit, sondern schaffe eine andere. Folgerichtig kann man die kirchlichen Bestimmungen zu Scheidung und Wiederverheiratung auch nur als anachronistisch und lebensfremd bezeichnen.

Wenn man bedenkt, welchen Aufwand wir im Zivilen für ein modernes Ehe- und Scheidungsrecht betreiben, inklusive psychologischer und tiefenpsychologischer Partnerschaftsberatung, Mediation, Ehe- und Familientherapie, Konkubinat und gleichgeschlechtliche Partnerschaften!

Die katholische Kirchen nimmt den Christen als Persönlichkeit der Zivilgesellschaft nicht ernst! Im Gegenteil: So erwartet die katholische Liturgie nach wie vor vom normalen Gläubigen anachronistische Unterwerfungs- und Demutsgesten wie knien und kniebeugen und sich bekreuzigen, womöglich mit Weihwasser.

Die Kirchen und Religionsgemeinschaften als Teilnehmer am zivilgesellschaftlichen Diskurs zu bestimmen, ist gewiss wichtig. Judith Könemann hat den zentralen Punkt angesprochen. Nur: Die Kirchen und Religionsgemeinschaften sollten dringend die Implikationen und Konsequenzen ernst nehmen, die diese Sicht auch für das Verhältnis zu den Gläubigen nahe legt. Denn auch diese sind schlicht Zeitgenossen.

Im Horizont der Gegenwart zeichnet sich eine globalisierte Welt ab, geprägt von unerhört leistungsfähigen Kommunikationsmitteln und beinahe schrankenlosen Migrationsströmen von Menschen, Informationen, Kapital und Waren.

 

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